S C H U L O R D N U N G 01.06.2022 1 . Zweck und Zulassung Die Musikschule dient: a) der Vermittlung einer umfassenden musikalischen Grundausbildung b) der Heranbildung für das Laienmusizieren c) der Begabtenauslese und -förderung d) der vorberuflichen Fachausbildung (Studienvorbereitung) Die Benutzung der Musikschule ist jedermann nach Maßgabe dieser Schulordnung gestattet. 2. Unterrichtsangebot Das Unterrichtsangebot richtet sich nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen und gliedert sich in: a) Musikgarten (musikalische Frühsterziehung) Alter: 6 Monate - 3 Jahre b) Grundstufe (musikalische Früherziehung) Alter: 4 - 6 Jahre c) weiterführende Fächer (Gesangs- und Instrumentalunterricht) d) Ensemblefächer e) Studienvorbereitung 3. Schuljahr Das Schuljahr ist das Kalenderjahr. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule. (An den beweglichen Ferientagen findet Unterricht statt). 4. An- und Abmeldungen An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen hat die An- und Abmeldung durch die gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule. Abmeldungen sind nur zum 30.04., zum 31.08. und zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Die Abmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin, zu dem sie wirksam werden soll, der Musikschule schriftlich vorliegen. 5. Lehrmittel Die Kosten für Lehrmittel (z. B. Noten, Bücher etc.) trägt der Schüler. 6. Entgelte Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben. Die Beiträge errechnen sich durch die stattfindenden Unterrichtseinheiten pro Jahr und werden in 12 Monatsraten per Lastschrift eingezogen. Die Teilnahme an den Ensemblefächern ist für Schüler der Musikschule kostenlos. 7. Unterrichtsausfälle Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die der Schüler zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Nacherteilung. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, wird der Unterricht nacherteilt. Wird Nacherteilung angeboten, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Entgelte. 8. Sonstiges Es gelten die Gesundheitsbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. 9. Inkrafttreten Die Schulordnung tritt mit Wirkung zum 01.06.2022 in Kraft.
G E B Ü H R E N O R D N U N G ab 01.06.2022 Jahresbeitrag* Monatsbeitrag* € € Musikalische Früherziehung (60 Min.) 336,00 28,00 Musikgarten (ca. 35 Min.) 300,00 25,00 Alle anderen Instrumente und Gesang: Einzelunterricht (45 Min.) 1.164,00 97,00 Einzelunterricht (25 Min.) 684,00 57,00 Zweierunterricht (45 Min.) 684,00 57,00 (bei fehlendem Partner 25 Min. Einzelunterricht) Probemonat (4 x 25 Min. Einzelunterricht oder 4 x 45 Min. Zweierunterricht) 70,00 10er-Karte (10 x 25 Min. Einzelunterricht) 180,00 FAMILIENRABATTE (für Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben) Bei 2 Familienmitgliedern 5 %, ab 3 Familienmitgliedern 10 %. Die Jahresgebühr wird in 12 Teilbeträgen (Monatsbeiträge) jeweils bis zum 4. des laufenden Monats abgebucht. Für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Bankspesen (z.Z. 7,50 €) erhoben. Abmeldungen sind möglich zum 30.4., 31.08., 31.12. und bedürfen der Schriftform. *Diese Preisbeinhalten bereits 3% Skonto für die Teilnahme am Lastschriftverfahren.